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Normale Version: BVerfG-Urteil: Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
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Alle Vorschriften zur Sicherungsverwahrung verstoßen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht gegen das Grundgesetz. Die Richter trugen dem Gesetzgeber auf, bis Juni 2013 neue Regelungen schaffen. Bis dahin können extrem gefährliche Straftäter eingesperrt bleiben. Die meisten der 70 "Altfälle" dürften bis Ende 2011 frei kommen.

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