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Normale Version: Karlsruhe: Kennzeichenerfassung verstößt gegen Grundgesetz
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Die automatische Erfassung und Überprüfung von Kennzeichen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht erklärte zwei Vorschriften aus Hessen und Schleswig-Holstein für nichtig. Sie verstoßen gegen das Grundrecht auf informationelle Sebstbestimmung.

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Wem es nicht klar ist: Hier geht es um Autokennzeichen. Gorgl1