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Bundessozialgericht: Hartz-IV-Satz für Kinder verfassungswidrig
#1
Monatlich 211 Euro bekommen Hartz-IV-Empfänger pro Kind - laut Bundessozialgericht ist das verfassungswidrig. Dass pauschal 40 Prozent weniger als für Erwachsene gezahlt werde, sei vom Gesetzgeber nicht ausreichend begründet. Nun muss das Verfassungsgericht entscheiden.

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