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Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung
#1
Die Vorratsdatenspeicherung ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig - alle Daten müssen gelöscht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Massenspeicherung verletze das Telekommunikationsgeheimnis - unter strengen Vorgaben sei aber generell gegen eine Speicherung nichts einzuwenden.

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#2
Juhu ....., aber was soll das mit "unter strengen Vorgaben sei aber generell gegen eine Speicherung nichts einzuwenden." Gorgl4
Wenn der Klügere immer nachgibt, bestimmen die Dummen!

Ich finde Gott sollte sich mehr an die Bibel halten !
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