17.08.2011, 17:25
Bislang waren die Finanzbehörden unerbittlich: Erststudium und -ausbildung konnten nicht von der Steuer abgesetzt werden. Dagegen klagten ein Pilot und eine Studentin - mit Erfolg. Der Bundesfinanzhof entschied: Die Ausbildungskosten müssen als Werbungskosten berücksichtigt werden. Das könnte für den Staat teuer werden.
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