02.03.2010, 14:13
Die Vorratsdatenspeicherung ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig - alle Daten müssen gelöscht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Massenspeicherung verletze das Telekommunikationsgeheimnis - unter strengen Vorgaben sei aber generell gegen eine Speicherung nichts einzuwenden.
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